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Finanzbuch-, Lohn- und Anlagenbuchführung

Für eine ordnungsgemäße Buchführung sind die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens und die zeitnahe Verbuchung erforderlich. Das Finanzamt hat für eine ordnungsmäßige Buchführung die Anforderungen in den letzten Jahren ständig erhöht. Die Finanzbuchführung ist auch Basis für die verschiedensten aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen. (BWA, Summen- und Saldenlisten, OPOS-Listen, Controllingreport, Kosten- und Leistungsrechnung, Statistiken u.v.m.)

Finanzbuchführung

  • Kontieren und Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Digitales Belegbuchen mit DATEV Unternehmen-Online
  • automatische Übernahme von Daten aus elektronischen Kassenbüchern und Fakturensystemen
  • Debitoren/Kreditoren sowie Offene-Posten-Buchhaltung
  • Integration selbstbuchender Mandanten in den Kanzleiprozess
  • Erstellung und Erläuterung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • laufende Beratung per Telefon und E-Mail zu Fragen der Buchhaltung
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen
  • Mitwirkung bei Prüfungen (Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung)
  • Beratung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung
  • Individuallösungen
    – Teilservice nach Ihren individuellen Bedürfnissen
    – monatliche Berechnung der Höhe der Steuerrücklage
    – Finanzbuchhaltung mit speziellen Branchenlösungen
    – Beratung bei selbst erstellter Buchhaltung
    – periodengenaue Abgrenzung von z.B. Sonderzahlungen und Abschreibungen
    – Abhol- und Zustellservice der Belege
 

Lohnbuchführung

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Führung von Lohnkonten und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Lohnsteueranmeldungen
  • Erstellung diverser Bescheinigungen
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft)
  • Mitwirkung bei Prüfungen (Sozialversicherung, Lohnsteueraußenprüfung)
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
  • Beratung zu steuer- und sozialversicherungsfreien Leistungen (z.B. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Trinkgelder, Arbeitskleidung, Tankgutscheine)
  • Beratung zur pauschalen Versteuerung bestimmter Leistungen (z.B. Fahrten zur Arbeit, Jobticket)
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Beratung bei geringfügig Beschäftigten (Minijobs)
  • Beratung in Fragen zur Scheinselbständigkeit

Anlagenbuchführung

  • Erstellung von Anlagenverzeichnisse
  • Anlagekarteien für die einzelnen Wirtschaftsgüter
  • Berechnung der Abschreibung
  • Abschreibungsvorschau