Skip to main content

Jahresabschluss & Gewinnermittlung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
    – mit oder ohne Erläuterungsbericht
    – mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilungen
  • Erstellung von Steuerbilanzen (eBilanz, Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen)
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabe- und Liquidationsbilanzen
  • Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Erstellung von Planbilanzen
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen

Der Jahresabschluss oder auch die Gewinnermittlung gibt Auskunft über den Erfolg oder auch den Misserfolg. Sie sind somit eine wichtige Basis für zukünftige Entscheidungen und nicht nur eine „lästige Pflicht“ für das Finanzamt oder das Unternehmensregister. Diese sind ein wichtiges Informationsinstrument.

Zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren und andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren, gewinnt die Optimierungsentscheidung der Bilanzierung an Bedeutung. Durch die steuerverschärfende Gesetzgebung klaffen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben auseinander und zwingen zur Erstellung einer abweichenden Steuerbilanz von der Handelsbilanz. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe und stehen auf Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Das kann bei Verhandlungen z.B. wegen einer Finanzierung durchaus positiv zum Erfolg beitragen. Dabei profitieren Sie auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.

In den von uns erstellten Jahresabschlüssen sind sogenannte Bescheinigungen Bestandteile des Jahresabschlusses. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen, werden die Bescheinigungen formuliert. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Wir passen uns gerne Ihren Anforderungen an.

Interesse? Dann vereinbaren Sie doch ein kostenloses Erstgespräch.