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Grundsteuerreform 2022 in Hessen

Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019, BGBl 2910 I S. 1794) hat der Gesetzgeber die Grundsteuer neugestaltet, nachdem das BVerfG die Bewertung – insbesondere die seit 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) nicht mehr aktualisierten Einheitswerte – und Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat.

Die Änderungen des Grundsteuergesetzes sind erstmals für die Grundsteuer (nach neuem Recht) des Kalenderjahrs 2025 anzuwenden (§ 37 Abs. 1 GrStG). Dafür müssen auf den neuen Hauptfeststellungsstichtag 1.1.2022 für alle bebauten und unbebauten Grundstücke neue Grundsteuerwerte festgestellt werden. Die Erklärungen dazu sind bis 31.10.2022 elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle abzugeben, die ab 1.7.2022 zur Verfügung stehen wird.

(c) Haufe Redaktion

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen die Erklärungen ab dem 1. Juli 2022 elektronisch übermittelbar sein. Die Grundsteuererklärung muss derzeit bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eingereicht sein.

Für den Elektronischen Datenaustausch können Sie sich hier bezüglich der Grundsteuer einwählen:

Steuererklärung

Für die einzureichenden Steuererklärungen gibt es in den länderspezifischen Modellen unterschiede, so ist die Anforderungen je nach Bundesland verschieden. Daher kann es zu Schwierigkeiten bei Grundbesitz in mehreren Bundesländern mit unterschiedlichen Berechnungsmodellen führen.

Sinnvoll wäre vorerst die grundstücksbezogenen Angaben wie Lage, Art, Fläche, Wohn- und ggf. Nutzfläche zusammenzutragen.

Unterschiede in der Bewertungsmethoden

Es gibt verschiedenen Bewertungsmethoden bei den einzelnen Bundesländern. Die Haufe-Redaktion hat hierzu eine Infografik für mehr Informationen zu dem Thema erstellt. (Quelle „Haufe Steuer Office Gold“)

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