Für kleine und mittlere Unternehmen mit Mitarbeitenden übernehmen wir Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss und begleiten Sie bei Bankgesprächen, Betriebsprüfungen, Planung und Unternehmensnachfolge. Im Mittelpunkt stehen verlässliche Zahlen für Entscheidungen, Finanzierung und Prüfungen – nicht nur die pünktliche Steuererklärung.
Was sich ändert, wenn ein Unternehmen wächst
Mit den ersten Mitarbeitenden kommen Lohnabrechnung, Sozialversicherung und neue Prüfungen hinzu. Mit steigenden Umsätzen folgen meist Bilanzierungspflicht, Kreditgespräche und der Wunsch, Investitionen genauer zu planen. Später stellt sich die Frage, wer das Unternehmen weiterführt.
Diese Themen betreuen wir aus einer Hand. Dadurch passen Lohn, Buchhaltung und Abschluss zusammen, und Auswertungen stehen zeitnah zur Verfügung. Für kleinere Betriebe, bei denen Buchhaltung und Gewinnermittlung im Vordergrund stehen, gibt es eine eigene Seite für kleine Unternehmen und GmbHs.
Lohnabrechnung und Personal
Mit der Lohnabrechnung übernehmen wir die monatlichen Abrechnungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Meldungen an Krankenkassen, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. Dazu gehören Bescheinigungen, Minijobs und die Klärung von Zweifelsfragen zur Sozialversicherung.
Viele Arbeitgeber möchten ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt etwas bieten. Wir beraten zu steuer- und sozialversicherungsfreien oder pauschal besteuerten Leistungen, etwa Sachbezügen, Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit oder dem Jobticket. Bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und Prüfungen der Rentenversicherung wirken wir mit.
Jahresabschluss für Bank und Finanzamt
Ein Jahresabschluss dient nicht nur der Steuer. Banken bewerten anhand von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens, das sogenannte Rating. Kreditinstitute verlangen dafür häufig Abschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilung.
Wir erstellen Handels- und Steuerbilanz, auf Wunsch mit Erläuterungsbericht oder Plausibilitätsbeurteilung, und kümmern uns um die Offenlegung. Zu Bankgesprächen begleiten wir Sie auf Wunsch und erläutern die Zahlen gemeinsam mit Ihnen.
Planung, Liquidität und Investitionen
Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen zeigen, wie sich Umsatz, Kosten und Ergebnis entwickeln. Darauf aufbauend erstellen wir Planrechnungen, etwa für Investitionen, eine Erweiterung oder neue Finanzierungen.
Typische Fragen sind: Reicht die Liquidität für eine größere Anschaffung? Ist Kauf oder Leasing günstiger? Wie wirkt sich eine Neueinstellung auf das Ergebnis aus? Solche Rechnungen gehören zur betriebswirtschaftlichen Beratung.
Betriebsprüfung: Vorbereitung und Begleitung
Mittlere Unternehmen werden häufiger geprüft als kleine. Neben der allgemeinen Betriebsprüfung gibt es Lohnsteuer-Außenprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Prüfungen der Rentenversicherung.
Wir bereiten die Prüfung mit Ihnen vor, stellen die angeforderten Daten nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) bereit und sind Ansprechpartner für den Prüfer. Prüfungsfeststellungen besprechen wir mit Ihnen und vertreten Ihre Position in der Schlussbesprechung.
E-Rechnung und digitale Abläufe
Für mittlere Unternehmen kommt die Pflicht zur E-Rechnung früher als für kleine: Wer 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz erzielt, muss ab dem 1. Januar 2027 Rechnungen an inländische Geschäftskunden im strukturierten Format ausstellen. Das betrifft Rechnungsprogramm, Freigabewege und Archivierung gleichermaßen.
Wir sehen uns mit Ihnen an, wie Rechnungen heute erstellt, geprüft und gebucht werden, und wo Anpassungen nötig sind. Je durchgängiger Belege digital vorliegen, desto schneller stehen Buchhaltung und Auswertungen zur Verfügung – und desto einfacher lassen sich Anfragen eines Betriebsprüfers beantworten.
Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen
Ob Übergabe in der Familie, Verkauf an Mitarbeitende oder an einen externen Käufer: Eine Nachfolge braucht Vorlauf. Bei der Schenkung oder Vererbung von Betriebsvermögen können nach §§ 13a und 13b ErbStG Begünstigungen greifen, die an Bedingungen über mehrere Jahre geknüpft sind.
Wir betrachten die steuerlichen Folgen für Übergeber und Nachfolger und stimmen uns bei Bedarf mit Rechtsanwälten und Notaren ab. Einen Überblick gibt die Seite Erbschaft, Schenkung und Nachfolge.
So arbeiten wir zusammen
- Unverbindliches Erstgespräch: Wir klären Unternehmensstruktur, Mitarbeiterzahl und anstehende Themen.
- Übernahme: Wir übernehmen Daten der bisherigen Buchhaltung und Lohnabrechnung und richten den digitalen Austausch ein.
- Laufende Arbeit: Belege und Lohndaten kommen über DATEV Unternehmen online oder kanzlei.land zu uns, Auswertungen gehen zeitnah zurück.
- Regelmäßige Gespräche: Zum Abschluss und bei Bedarf unterjährig besprechen wir Ergebnis, Planung und Steuerzahlungen.
Unsere Kanzlei sitzt in Hofheim am Taunus, viele Abstimmungen laufen digital. Sie erreichen uns über die Kontaktseite.
Häufige Fragen
Was erwartet die Bank von unserem Jahresabschluss?
Banken verlangen für Kredite häufig einen Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung. Welche Unterlagen genau gefordert sind, hängt von Kreditinstitut und Finanzierungsvolumen ab. Wir klären die Anforderungen vorab und erstellen den Abschluss passend dazu.
Wie läuft eine Betriebsprüfung ab?
Das Finanzamt kündigt die Prüfung mit einer Prüfungsanordnung an, die Zeitraum und Steuerarten nennt. Der Prüfer erhält Zugriff auf die digitalen Buchhaltungsdaten und fordert Unterlagen an. Zum Abschluss findet in der Regel eine Schlussbesprechung statt, bevor geänderte Bescheide ergehen.
Wie übermitteln wir Lohndaten an die Kanzlei?
Neue Mitarbeitende, Arbeitszeiten und Änderungen können Sie digital über DATEV Unternehmen online oder über die Lohn-Fragebögen in unserem Kanzleiportal kanzlei.land erfassen. Wir übernehmen die Daten in die Abrechnung und stellen Ihnen die Lohnunterlagen digital bereit.
Wann sollten wir mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Möglichst mehrere Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt. Viele steuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen sind an Behaltens- und Lohnsummenfristen über mehrere Jahre gebunden. Wer früh plant, hat mehr Spielraum bei der Wahl zwischen Verkauf, Schenkung und Übergabe in Stufen.
Betrifft uns die Pflicht zur E-Rechnung schon 2027?
Ja, wenn Ihr Gesamtumsatz im Jahr 2026 über 800.000 € liegt. Dann müssen Sie ab dem 1. Januar 2027 Rechnungen an inländische Unternehmen grundsätzlich als E-Rechnung ausstellen. Alle übrigen Unternehmen folgen ab dem 1. Januar 2028.