Steuertermine 2026
Fälligkeiten für Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlungen, Gewerbe- und Grundsteuer sowie Sozialversicherung – bereits verschoben, wenn ein Termin auf ein Wochenende oder einen hessischen Feiertag fällt.
Die nächsten Termine
- in 10 Tagen
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für Oktober (Monatszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für Oktober
- in 16 Tagen
- Vorauszahlung Gewerbesteuer (4. Quartal)
- Grundsteuer (4. Quartal, bei vierteljährlicher Zahlung)
- in 26 Tagen
- Fälligkeit der Beiträge für November
- Beitragsnachweis muss bis 24.11. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
Alle Termine 2026
Januar
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2025 (Monatszahler)
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 4. Quartal 2025 (Quartalszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für Dezember 2025
Schonfrist bei Überweisung bis 15.1.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für Januar
- Beitragsnachweis muss bis 26.1. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
Februar
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar (Monatszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für Januar
- Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung und Antrag auf Dauerfristverlängerung (Monatszahler)
Schonfrist bei Überweisung bis 13.2.
- Jahrestermin
- Jahresmeldungen für 2025 an die Sozialversicherung
- Steuer
- Vorauszahlung Gewerbesteuer (1. Quartal)
- Grundsteuer (1. Quartal, bei vierteljährlicher Zahlung)
Schonfrist bei Überweisung bis 19.2.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für Februar
- Beitragsnachweis muss bis 23.2. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
März
- Jahrestermin
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen 2025 übermitteln
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für Februar (Monatszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für Februar
- Vorauszahlungen Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (1. Quartal)
Schonfrist bei Überweisung bis 13.3.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für März
- Beitragsnachweis muss bis 25.3. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
April
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für März (Monatszahler)
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 1. Quartal (Quartalszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für März
Schonfrist bei Überweisung bis 13.4.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für April
- Beitragsnachweis muss bis 24.4. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
- Jahrestermin
- Abgabefrist für die Steuererklärungen 2024, wenn ein Steuerberater beauftragt ist (§ 149 Abs. 3 AO)
Mai
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für April (Monatszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für April
Schonfrist bei Überweisung bis 15.5.
- Steuer
- Vorauszahlung Gewerbesteuer (2. Quartal)
- Grundsteuer (2. Quartal, bei vierteljährlicher Zahlung)
Schonfrist bei Überweisung bis 18.5.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für Mai
- Beitragsnachweis muss bis 22.5. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
Juni
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für Mai (Monatszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für Mai
- Vorauszahlungen Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (2. Quartal)
Schonfrist bei Überweisung bis 15.6.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für Juni
- Beitragsnachweis muss bis 24.6. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
Juli
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juni (Monatszahler)
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 2. Quartal (Quartalszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für Juni
Schonfrist bei Überweisung bis 13.7.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für Juli
- Beitragsnachweis muss bis 27.7. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
- Jahrestermin
- Abgabefrist für die Steuererklärungen 2025, wenn kein Steuerberater beauftragt ist (§ 149 Abs. 2 AO)
August
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juli (Monatszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für Juli
Schonfrist bei Überweisung bis 13.8.
- Steuer
- Vorauszahlung Gewerbesteuer (3. Quartal)
- Grundsteuer (3. Quartal, bei vierteljährlicher Zahlung)
Schonfrist bei Überweisung bis 20.8.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für August
- Beitragsnachweis muss bis 25.8. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
September
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für August (Monatszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für August
- Vorauszahlungen Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (3. Quartal)
Schonfrist bei Überweisung bis 14.9.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für September
- Beitragsnachweis muss bis 24.9. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
Oktober
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für September (Monatszahler)
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 3. Quartal (Quartalszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für September
Schonfrist bei Überweisung bis 15.10.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für Oktober
- Beitragsnachweis muss bis 26.10. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
November
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für Oktober (Monatszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für Oktober
Schonfrist bei Überweisung bis 13.11.
- Steuer
- Vorauszahlung Gewerbesteuer (4. Quartal)
- Grundsteuer (4. Quartal, bei vierteljährlicher Zahlung)
Schonfrist bei Überweisung bis 19.11.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für November
- Beitragsnachweis muss bis 24.11. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
Dezember
- Steuer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung für November (Monatszahler)
- Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für November
- Vorauszahlungen Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (4. Quartal)
Schonfrist bei Überweisung bis 14.12.
- Sozialversicherung
- Fälligkeit der Beiträge für Dezember
- Beitragsnachweis muss bis 22.12. (0 Uhr) bei der Krankenkasse vorliegen
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein Steuertermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt?
Dann verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Maßgeblich sind die gesetzlichen Feiertage am Sitz des Finanzamts – in Hofheim am Taunus also die hessischen Feiertage. Die Termine in diesem Kalender sind bereits entsprechend verschoben.
Was bedeutet die Zahlungsschonfrist?
Bei Zahlung per Überweisung erhebt das Finanzamt keine Säumniszuschläge, wenn das Geld innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit gutgeschrieben wird (§ 240 Abs. 3 AO). Die Schonfrist gilt nicht für Bar- oder Scheckzahlungen und nicht für die Abgabe der Voranmeldungen selbst – dort kann ein Verspätungszuschlag drohen.
Was ist eine Dauerfristverlängerung?
Mit einer Dauerfristverlängerung verschieben sich Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat. Monatszahler müssen dafür bis zum 10. Februar eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressumme leisten; für Quartalszahler entfällt die Sondervorauszahlung.
Wann sind Sozialversicherungsbeiträge fällig?
Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Der Beitragsnachweis muss der Krankenkasse zwei Arbeitstage vorher um 0 Uhr vorliegen. Wenn wir Ihre Lohnabrechnung erstellen, achten wir auf diese Termine.
Muss ich diesen Kalender jedes Jahr selbst aktualisieren?
Nein. Die Termine werden aus den gesetzlichen Regeln für das jeweils laufende Jahr berechnet – einschließlich Wochenenden und hessischer Feiertage. Die Seite wird täglich neu erstellt, sodass zum Jahreswechsel automatisch der neue Kalender erscheint.
Sind diese Termine für mich verbindlich?
Der Kalender zeigt die allgemeinen gesetzlichen Termine. Welche davon für Sie gelten, hängt etwa davon ab, ob Sie Monats- oder Quartalszahler sind, eine Dauerfristverlängerung haben oder welche Vorauszahlungen festgesetzt wurden. Maßgeblich sind die Bescheide Ihres Finanzamts und Ihrer Gemeinde.
Abgabefristen für die Jahressteuererklärungen erläutern wir ausführlich im Ratgeber Abgabefristen für die Steuererklärung. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und Ihre Bescheide.
Fristen im Blick behalten – wir übernehmen das.
Wenn wir Ihre Buchhaltung, Lohnabrechnung oder Steuererklärungen erstellen, überwachen wir die Termine für Sie und melden uns rechtzeitig, wenn wir etwas von Ihnen brauchen.