Für wen wir arbeiten

Steuerberater für Privatpersonen

Die Kanzlei Leistner erstellt Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner, Familien, Vermieter und Erben, prüft Steuerbescheide und unterstützt bei Kindergeld, Elterngeld und haushaltsnahen Beschäftigungen – klassisch auf Papier oder digital.

Für Arbeitnehmer, Rentner, Familien, Vermieter und Erben erstellen wir die Einkommensteuererklärung, prüfen Steuerbescheide und stellen Anträge beim Finanzamt. Sie entscheiden, ob Sie uns Ihre Unterlagen klassisch auf Papier geben oder digital über DATEV Meine Steuern hochladen. Die Beratung von Privatpersonen gehört neben Unternehmen und Freiberuflern zum Schwerpunkt der Kanzlei in Hofheim am Taunus.

Wann ein Steuerberater für Privatpersonen sinnvoll ist

Viele Menschen erledigen ihre Steuererklärung über Jahre selbst – bis sich etwas ändert. Typische Anlässe, sich Unterstützung zu holen, sind:

  • Heirat, Trennung oder die Geburt eines Kindes
  • der Kauf oder die Vermietung einer Immobilie
  • der Eintritt in den Ruhestand, eventuell mit Nebeneinkünften
  • eine Erbschaft oder Schenkung
  • eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach
  • Kapitalerträge aus dem Ausland oder mehrere Arbeitgeber im Jahr

In diesen Situationen kommen neue Anlagen, Fristen und Wahlrechte hinzu. Wir behalten den Überblick und berücksichtigen, was nach geltendem Recht absetzbar ist.

Ihre Einkommensteuererklärung

Wir erstellen die Steuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen und übermitteln sie elektronisch an das Finanzamt. Dazu gehören Werbungskosten aus dem Arbeitsverhältnis, Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und Spenden, außergewöhnliche Belastungen, Einkünfte aus Kapitalvermögen und Renten.

Bei Vermietern kommt die Anlage V hinzu: Mieteinnahmen, Abschreibung, Finanzierungskosten und die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten. Wer vermietet oder eine PV-Anlage betreibt, findet mehr unter Immobilien und Photovoltaik. Nach dem Tod eines Angehörigen kümmern wir uns auch um die letzte Erklärung des Verstorbenen und die steuerlichen Fragen rund um Erbschaft und Schenkung.

Kapitalerträge: Wann sie in die Erklärung gehören

Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapieren unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer, die Ihre Bank direkt einbehält. Trotzdem kann es sinnvoll sein, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben: etwa wenn der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung, Stand: 2026) nicht ausgeschöpft wurde oder Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt.

Pflicht ist die Angabe unter anderem bei Erträgen über ausländische Depots, bei denen keine deutsche Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Ausländische Quellensteuer kann dabei teilweise angerechnet werden.

Familien: Kindergeld, Elterngeld und Kinderbetreuung

Für Familien gibt es eine Reihe steuerlicher und sozialer Leistungen. Wir unterstützen bei den Anträgen auf Kindergeld bei der Familienkasse und auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle. In der Steuererklärung berücksichtigen wir Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Das Finanzamt prüft zudem automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist. Ob diese Günstigerprüfung im Bescheid richtig umgesetzt wurde, sehen wir bei der Bescheidprüfung nach.

Haushaltsnahe Beschäftigung und Dienstleistungen

Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis, wird sie über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Wir übernehmen diese Anmeldung für Sie. Für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt gibt es eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Voraussetzung für die Ermäßigung bei Dienstleistungen und Handwerkern ist eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistenden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Steuerbescheid prüfen und Anträge stellen

Nicht jeder Steuerbescheid entspricht der eingereichten Erklärung. Wir vergleichen den Bescheid mit unserer Berechnung und legen bei Abweichungen fristgerecht Einspruch ein (§ 347 AO). Außerdem stellen wir Anträge, etwa auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, auf Stundung oder auf Verlängerung der Abgabefrist.

Abgabefristen: Mit Steuerberater mehr Zeit

Ohne Steuerberater ist die Einkommensteuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 abzugeben. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist nach § 149 Abs. 3 AO bis Ende Februar des übernächsten Jahres, für 2025 also bis zum 1. März 2027. Fällt ein Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Eine Übersicht aller Fristen bietet unser Ratgeber zu den Abgabefristen der Steuererklärung.

Kein ELSTER-Stress

Wenn Sie mit dem ELSTER-Portal der Finanzverwaltung nicht zurechtkommen oder sich nicht einarbeiten möchten, übernehmen wir die elektronische Abgabe Ihrer Steuererklärung. Ihre Unterlagen können Sie auf Papier bringen oder digital über DATEV Meine Steuern oder kanzlei.land übermitteln.

So arbeiten wir zusammen

  1. Unverbindliches Erstgespräch: Wir klären, welche Einkünfte und Besonderheiten Sie haben.
  2. Unterlagen: Sie geben uns die Belege auf Papier oder laden sie digital in DATEV Meine Steuern hoch. Lohn- und Rentendaten rufen wir beim Finanzamt ab.
  3. Erstellung: Wir erstellen die Erklärung, stellen Rückfragen und besprechen das Ergebnis mit Ihnen.
  4. Bescheidprüfung: Nach Eingang des Bescheids prüfen wir ihn und melden uns bei Abweichungen.

Wie die digitale Belegübermittlung funktioniert, erklären wir unter digitale Zusammenarbeit. Einen Termin vereinbaren Sie über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Steuerberater auch für Arbeitnehmer?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Bei einfachen Fällen mit nur einem Arbeitgeber ist der Aufwand gering. Kommen Vermietung, Kapitalerträge, Nebeneinkünfte, Unterhalt oder ein Jobwechsel hinzu, wird die Erklärung umfangreicher, und Sie profitieren zusätzlich von der längeren Abgabefrist.

Müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflicht besteht, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen oder weitere Gründe nach § 46 EStG vorliegen. Weil jede Rentenerhöhung den steuerpflichtigen Teil der Rente erhöht, rutschen auch Rentner in die Steuerpflicht, die bisher keine Erklärung abgeben mussten. Wir prüfen das anhand Ihrer Rentenbescheide.

Welche Unterlagen brauche ich für die Einkommensteuererklärung?

In der Regel die Lohnsteuerbescheinigung oder Rentenbezugsmitteilung, Nachweise zu Werbungskosten, Versicherungen, Spenden, Krankheitskosten und Handwerkerleistungen sowie bei Vermietung die Abrechnungen zur Immobilie. Über unser Kanzleiportal kanzlei.land erhalten Sie eine individuelle Checkliste. Viele Daten wie Lohn und Rente liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor.

Kann ich eine Steuererklärung für frühere Jahre nachholen?

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann eine freiwillige Erklärung innerhalb von vier Jahren nachreichen. Für das Jahr 2022 ist das noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Gerade nach einem Jahr mit hohen Werbungskosten oder einem Jobwechsel kann sich das lohnen.

Was kann ich tun, wenn mein Steuerbescheid falsch ist?

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein Einspruch möglich. Als bekannt gegeben gilt ein per Post versandter Bescheid seit 2025 am vierten Tag nach Aufgabe zur Post. Wir prüfen Bescheide nach Erhalt und legen bei Abweichungen Einspruch ein.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wobei wir Sie unterstützen können und wie die Zusammenarbeit aussehen würde – persönlich in Hofheim, telefonisch oder per Video.

06192 9320-0 kanzlei@stb-leistner.de

Mo–Do 8:30–17:30 Uhr · Fr 8:30–16:00 Uhr