Für Einzelunternehmen, Handwerksbetriebe, Händler, Dienstleister sowie kleine GmbHs und UGs übernehmen wir in Hofheim am Taunus die laufende Buchhaltung, die Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz, die Umsatzsteuer und alle betrieblichen und privaten Steuererklärungen. Kleine Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen gehören zum Schwerpunkt der Kanzlei.
Typische Situation: Der Inhaber macht fast alles selbst
In kleinen Unternehmen liegen Auftragsannahme, Ausführung, Rechnungen und Zahlungseingänge oft in einer Hand. Für die Steuer bleibt dann meist der Abend oder das Wochenende. Belege sammeln sich, Fristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung rücken näher, und bei Vorauszahlungen weiß man nicht genau, ob sie zur aktuellen Lage passen.
Hier setzen wir an: Wir sorgen dafür, dass Buchhaltung und Meldungen regelmäßig und pünktlich erledigt werden. Sie sehen anhand der Auswertungen, wo Ihr Betrieb steht, und wissen, welche Steuerzahlungen auf Sie zukommen.
Was wir für kleine Unternehmen übernehmen
- laufende Finanzbuchhaltung mit betriebswirtschaftlicher Auswertung (BWA)
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen und, falls nötig, zusammenfassende Meldungen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Jahresabschluss mit Bilanz
- Einkommen-, Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden und Anträge, etwa zur Anpassung von Vorauszahlungen
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
Auf Wunsch berechnen wir monatlich, wie hoch Ihre Rücklage für Steuern sein sollte. Das hilft vor allem in Jahren mit stark schwankendem Gewinn.
EÜR oder Bilanz: Welche Gewinnermittlung gilt für Sie?
Einzelunternehmer ermitteln ihren Gewinn in der Regel mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Gewerbetreibende werden nach § 141 AO buchführungspflichtig, wenn sie mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn im Jahr erzielen (Stand: 2026) und das Finanzamt sie dazu auffordert. Für eingetragene Einzelkaufleute gelten nach § 241a HGB vergleichbare Grenzen.
GmbHs und UGs sind als Kaufleute kraft Rechtsform immer zur Bilanzierung verpflichtet. Hinzu kommt die Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister. Beides bereiten wir vor, sodass Sie die Fristen einhalten.
Umsatzsteuer, Kasse und Rechnungen
Wer viel bar einnimmt, steht bei Betriebsprüfungen besonders im Blick. Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a AO), Kunden müssen einen Beleg erhalten können, und das Finanzamt darf ohne Ankündigung eine Kassen-Nachschau durchführen (§ 146b AO). Wir prüfen mit Ihnen, ob Kassenführung und Verfahrensdokumentation diesen Anforderungen entsprechen.
Auch bei Rechnungen ändert sich einiges: Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, die Pflicht zur Ausstellung folgt stufenweise. Was das für Sie bedeutet, erklären wir im Ratgeber zur E-Rechnung.
Rechtsformwechsel: Vom Einzelunternehmen zur GmbH
Wächst der Gewinn, stellt sich oft die Frage nach einer GmbH. Für einen Wechsel sprechen können die Haftungsbegrenzung und eine niedrigere Steuerbelastung auf Gewinne, die im Unternehmen bleiben. Dagegen stehen höhere laufende Kosten, Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten sowie eine strengere Trennung zwischen Firmen- und Privatvermögen.
Wir vergleichen die Steuerbelastung beider Varianten auf Basis Ihrer Zahlen und zeigen, was ein Wechsel praktisch bedeutet. Auch Alternativen wie die Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG beziehen wir ein. Mehr dazu unter betriebswirtschaftliche Beratung.
Themen für Gesellschafter-Geschäftsführer
In der GmbH sind Sie zugleich Gesellschafter und angestellter Geschäftsführer. Daraus ergeben sich eigene steuerliche Fragen:
- Ist das Geschäftsführergehalt angemessen, oder droht eine verdeckte Gewinnausschüttung?
- Besteht Sozialversicherungspflicht, etwa bei einer Beteiligung unter 50 % ohne Sperrminorität?
- Wie werden Darlehen zwischen Ihnen und der GmbH, Mietverträge oder ein Firmenwagen korrekt behandelt?
- Wann ist eine Gewinnausschüttung sinnvoll, und wie wird sie besteuert?
Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter müssen klar, im Voraus geschlossen und tatsächlich durchgeführt werden. Wir sehen diese Vereinbarungen aus steuerlicher Sicht durch, bevor sie wirksam werden.
So arbeiten wir zusammen
- Unverbindliches Erstgespräch: Wir besprechen Ihre Situation, die Rechtsform und welche Aufgaben Sie abgeben möchten.
- Bestandsaufnahme: Wir sehen uns die letzten Steuerbescheide, die Buchhaltung und offene Fristen an.
- Belegweg festlegen: digital über DATEV Unternehmen online oder unser Kanzleiportal kanzlei.land, oder – solange möglich – klassisch auf Papier.
- Laufende Betreuung: Buchhaltung, Voranmeldungen und Auswertungen im vereinbarten Rhythmus.
- Jahresabschluss und Erklärungen: Wir besprechen das Ergebnis mit Ihnen, bevor die Erklärungen ans Finanzamt gehen.
Beschäftigen Sie mehrere Mitarbeitende und brauchen Ihren Abschluss regelmäßig für Bank und Planung, finden Sie die passenden Themen auf der Seite für KMU und Mittelstand. Für einen ersten Termin erreichen Sie uns über die Kontaktseite.
Häufige Fragen
Reicht für mein Einzelunternehmen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
In der Regel ja, solange Ihr Betrieb die Grenzen für die Buchführungspflicht nach § 141 AO und § 241a HGB nicht überschreitet. Diese Grenzen liegen seit 2024 bei 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr (Stand: 2026). Das Finanzamt teilt Ihnen mit, wenn eine Buchführungspflicht entsteht.
Kann ich meine Buchhaltung selbst erledigen und nur den Abschluss abgeben?
Ja. Wir arbeiten auch mit Unternehmen zusammen, die selbst buchen, und übernehmen dann Abschluss und Steuererklärungen. Auf Wunsch sehen wir Ihre Buchungen unterjährig durch, damit sich Fehler nicht bis zum Jahresende fortsetzen.
Muss ich meine elektronische Kasse beim Finanzamt melden?
Ja. Seit 2025 sind elektronische Aufzeichnungssysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a Abs. 4 AO über ELSTER zu melden, auch Anschaffung und Außerbetriebnahme. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Meldung vollständig ist.
Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?
Eine feste Gewinnschwelle gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem, ob Gewinne im Unternehmen bleiben oder entnommen werden, wie wichtig Ihnen die Haftungsbegrenzung ist und welche laufenden Kosten die GmbH verursacht. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch.
Wie bekomme ich meine Belege zur Kanzlei?
Sie können Belege digital über DATEV Unternehmen online, DATEV Upload mobil oder unser Kanzleiportal kanzlei.land übermitteln. Wer lieber mit Papier arbeitet, bringt die Unterlagen vorbei – mit der E-Rechnungspflicht wird die Buchhaltung für die meisten Unternehmen bis Ende 2027 allerdings digital.