Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler und Gesellschaften und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt – von der Prüfung des Steuerbescheids über den Einspruch bis zur Betriebsprüfung. Darüber hinaus beraten wir Sie vorausschauend, etwa bei der Wahl der Rechtsform oder der Planung Ihrer Steuerbelastung. Ihre Unterlagen reichen Sie klassisch auf Papier oder digital über DATEV Meine Steuern und unser Kanzleiportal kanzlei.land ein.
Für wen wir Steuererklärungen erstellen
Die Kanzlei Leistner Steuerberater in Hofheim am Taunus betreut vor allem Privatpersonen, kleine Unternehmen und Freiberufler. Für sie übernehmen wir alle jährlich anfallenden Erklärungen:
- Privatpersonen: Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger und Vermieter. Für Immobilien und Photovoltaikanlagen gibt es eigene Fragen, die wir unter Immobilien & Photovoltaik beschreiben.
- Einzelunternehmer und Freiberufler: Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und – bei Gewerbetreibenden – Gewerbesteuererklärung.
- Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung, Umsatz- und Gewerbesteuer sowie die Erklärungen der einzelnen Gesellschafter.
- Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG: Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, in der Regel zusammen mit dem Jahresabschluss.
Daneben unterstützen wir bei Anträgen auf Kindergeld und Elterngeld sowie bei der Anmeldung haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse, etwa einer Haushaltshilfe auf Minijob-Basis.
Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen
Ein Steuerbescheid ist nicht automatisch richtig. Wir gleichen jeden Bescheid mit der eingereichten Erklärung ab und prüfen, ob das Finanzamt Angaben abweichend berücksichtigt, Belege nicht anerkannt oder Vorauszahlungen zu hoch festgesetzt hat.
Weicht der Bescheid zu Ihren Ungunsten ab, legen wir Einspruch ein. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 Abs. 1 AO). Ist eine Nachzahlung strittig, kann zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden (§ 361 AO), damit Sie den Betrag bis zur Klärung nicht zahlen müssen.
Anträge beim Finanzamt
Viele Situationen lassen sich mit einem rechtzeitigen Antrag entschärfen. Wir stellen für Sie insbesondere:
- Herabsetzung von Vorauszahlungen, wenn Ihr Einkommen oder Gewinn voraussichtlich sinkt (§ 37 Abs. 3 EStG),
- Stundung von Steuerschulden, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde (§ 222 AO),
- Fristverlängerung, wenn Unterlagen fehlen oder sich verzögern. Welche Fristen regulär gelten, erklärt unser Ratgeber zu den Abgabefristen der Steuererklärung.
Begleitung bei Betriebsprüfungen
Kündigt das Finanzamt eine Betriebsprüfung an, übernehmen wir die Vorbereitung und Abwicklung. Wir sichten die Prüfungsanordnung, stellen die angeforderten Unterlagen zusammen und sind während der Prüfung Ansprechpartner für den Prüfer. In der Schlussbesprechung vertreten wir Ihre Position und prüfen anschließend den Prüfungsbericht und die geänderten Bescheide.
Steuerliche Gestaltungsberatung
Steuern lassen sich nicht nur rückblickend erklären, sondern auch vorausschauend planen. Wir beraten Sie unter anderem zu diesen Fragen:
- Welche Rechtsform ist aus steuerlicher Sicht für Ihr Unternehmen sinnvoll – und wann lohnt ein Wechsel?
- Wie entwickeln sich Ihre betrieblichen und privaten Steuern in den nächsten Jahren, und welche Liquidität sollten Sie einplanen?
- Wie sind Gesellschaftsverträge, Investitionen oder die Altersversorgung von Unternehmer und Familie steuerlich zu gestalten?
- Was ist bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten zu beachten? Mehr dazu unter Erbschaft, Schenkung & Nachfolge.
Gestaltungsberatung beruht auf Ihrer konkreten Situation und der geltenden Rechtslage. Ein bestimmtes steuerliches Ergebnis können wir nicht zusichern, wohl aber die Folgen der einzelnen Möglichkeiten nachvollziehbar darstellen.
Papier oder digital: So kommen Ihre Unterlagen zu uns
Grundsätzlich erstellen wir Ihre Steuererklärung auf Basis von Papierbelegen und senden Ihnen die Unterlagen per Post zurück. Wer lieber digital arbeitet, erhält von uns einen Zugang zu DATEV Meine Steuern oder zu unserem Kanzleiportal kanzlei.land. Dort laden Sie Belege hoch, beantworten einen Fragebogen zur Einkommensteuer und finden später Erklärungen und Bescheide im Archiv. Welche Lösung zu Ihnen passt, erläutern wir unter Digitale Zusammenarbeit.
Probleme mit dem ELSTER-Portal? Dann übernehmen wir die Abgabe für Sie. Steuererklärungen können Sie uns weiterhin auch auf Papier einreichen – oder wir stellen Ihre Steuererklärung gemeinsam mit Ihnen auf digitale Wege um.
So arbeiten wir zusammen
- Erstgespräch: Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welche Erklärungen anfallen und welche Unterlagen wir benötigen.
- Unterlagen: Sie reichen Ihre Belege auf Papier oder digital ein; bei Bedarf erhalten Sie eine Checkliste.
- Erstellung und Rückfragen: Wir erstellen die Erklärungen und klären offene Punkte direkt mit Ihnen.
- Freigabe und Übermittlung: Nach Ihrer Freigabe übermitteln wir die Erklärungen elektronisch an das Finanzamt.
- Bescheidprüfung: Sobald der Bescheid vorliegt, prüfen wir ihn und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Sie möchten Ihre Steuererklärung abgeben oder haben einen Bescheid erhalten, den Sie prüfen lassen möchten? Rufen Sie uns an unter 06192 9320-0 oder schreiben Sie an kanzlei@stb-leistner.de.
Häufige Fragen
Bis wann muss meine Steuererklärung abgegeben sein, wenn ein Steuerberater sie erstellt?
Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lässt, hat nach § 149 Abs. 3 AO deutlich mehr Zeit als bei eigener Abgabe. Das Finanzamt kann einzelne Erklärungen allerdings vorab anfordern, dann gilt eine kürzere Frist. Die konkreten Termine für die einzelnen Veranlagungsjahre finden Sie in unserem Ratgeber zu den Abgabefristen.
Bin ich überhaupt verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Selbstständige, Gewerbetreibende und Gesellschaften müssen jährlich Steuererklärungen abgeben. Arbeitnehmer sind unter anderem dann verpflichtet, wenn sie Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld über bestimmten Grenzen bezogen haben oder als Ehepaar die Steuerklassenkombination III/V nutzen (§ 46 EStG). Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig eine Erklärung abgeben – rückwirkend für bis zu vier Jahre.
Welche Unterlagen brauche ich für die Einkommensteuererklärung?
Typisch sind die Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigungen über Renten, Kapitalerträge und Lohnersatzleistungen sowie Nachweise zu Werbungskosten, Versicherungen, Spenden, Handwerkerleistungen und Kinderbetreuung. Vermieter benötigen zusätzlich Mieteinnahmen, Nebenkosten- und Darlehensunterlagen. Mandanten, die digital arbeiten, erhalten über unser Kanzleiportal eine individuelle Checkliste.
Was kostet eine Steuererklärung beim Steuerberater?
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie hängt vor allem vom Gegenstandswert, also etwa der Höhe der Einkünfte, und vom Umfang der Arbeit ab. Sprechen Sie uns im unverbindlichen Erstgespräch an, dann klären wir, was in Ihrem Fall anfällt.
Was ist eine Betriebsprüfung und wen betrifft sie?
Bei einer Betriebsprüfung (Außenprüfung, §§ 193 ff. AO) prüft das Finanzamt die Steuererklärungen eines Unternehmens für einen oder mehrere zurückliegende Jahre vor Ort oder in der Kanzlei des Steuerberaters. Betroffen sein können Unternehmen jeder Größe und Freiberufler. Die Prüfung wird mit einer schriftlichen Prüfungsanordnung angekündigt.