Sie können Ihre Unterlagen bei uns digital einreichen – über DATEV-Anwendungen wie Unternehmen online und Meine Steuern oder über unser eigenes Kanzleiportal kanzlei.land. Welche Lösung passt, hängt davon ab, ob Sie ein Unternehmen führen oder „nur“ Ihre Einkommensteuererklärung erstellen lassen. Wer lieber mit Papier arbeitet, bleibt dabei: Die klassische Zusammenarbeit bieten wir weiterhin an.
Welche Lösung passt zu Ihnen?
| Lösung | Geeignet für | Wofür Sie sie nutzen |
|---|---|---|
| DATEV Unternehmen online | Unternehmen und Freiberufler mit laufender Buchhaltung | Belege digital, Auswertungen, Lohndaten, Zahlungen, Kassenbuch |
| DATEV Upload online / Upload mobil | Nutzer von Unternehmen online | Belege per Scanner, Computer oder Smartphone hochladen |
| DATEV Meine Steuern | Privatpersonen | Belege und Angaben für die Einkommensteuererklärung |
| MyDATEV (Portal und App) | alle Mandanten mit DATEV-Zugang | Nachrichten, Dokumente, Aufgaben und Freigaben mit der Kanzlei; zentraler Zugang zu allen DATEV-Cloud-Anwendungen |
| kanzlei.land | alle, die einen einfachen Zugang wünschen | Nachrichten, Aufgaben, Dokumentenaustausch, Fragebögen, Archiv |
| Lexware / sevdesk | Unternehmen, die ihre Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware behalten möchten | Datenübernahme in die Kanzlei-Buchhaltung, keine doppelte Erfassung |
| Papier | Privatpersonen sowie Kleinunternehmer, die nicht digital arbeiten möchten | Unterlagen bringen oder schicken, Erklärung per Post |
Wir beraten Sie gern, welche Variante zu Ihrem Alltag passt, und richten den Zugang gemeinsam mit Ihnen ein.
DATEV Unternehmen online: Buchhaltung ohne Pendelordner
Mit DATEV Unternehmen online übertragen Sie Ihre Belege digital in das DATEV-Rechenzentrum. Dort stehen sie Ihnen und uns gleichermaßen zur Verfügung. Wir übernehmen die Buchungsinformationen direkt aus dem digitalen Beleg und erstellen darauf Ihre Finanzbuchhaltung.
Den Funktionsumfang stimmen wir auf Ihren Bedarf ab. Möglich sind unter anderem:
- digitales Belegarchiv mit Zugriff auf alle gebuchten Belege
- aktuelle Auswertungen wie BWA und offene Posten
- Zahlungen mit vorausgefüllten Überweisungsdaten aus dem Beleg
- ein GoB-konformes Kassenbuch sowie Rechnungseingangs- und -ausgangsbuch
- Erfassung von Personaldaten und Bewegungsdaten für die Lohnabrechnung, auf Wunsch mit digitaler Personalakte
- optional Angebots- und Rechnungsschreibung
Für Sie bedeutet das: Ihre Originale bleiben im Betrieb, Pendelordner entfallen, und Sie sehen in den Auswertungen, wie Ihr Unternehmen aktuell dasteht. Auch elektronische Rechnungen lassen sich auf diesem Weg übermitteln – mehr zur Pflicht im Geschäftsverkehr lesen Sie im Ratgeber E-Rechnung.
Upload online und Upload mobil
Für das Hochladen gibt es zwei Werkzeuge: DATEV Upload online läuft im Browser unter Windows und macOS und erlaubt das Scannen direkt am Arbeitsplatz, auch beidseitig, sowie das Hochladen bereits digitaler Dateien per Drag-and-drop. DATEV Upload mobil ist die App für das Smartphone: Beleg fotografieren, prüfen, senden.
DATEV Meine Steuern: digital zur Einkommensteuererklärung
Für Privatpersonen bietet DATEV Meine Steuern einen durchgängig digitalen Weg zur Steuererklärung. Sie erfassen Ihre Belege und Angaben in der Anwendung, wir greifen darauf zu und erstellen die Erklärung. Den Zugang schalten wir für Sie frei.
MyDATEV: Kommunikation mit der Kanzlei an einem Ort
MyDATEV ist der zentrale digitale Ort für die Zusammenarbeit mit uns. Statt Unterlagen per E-Mail hin- und herzuschicken, läuft der Austausch über das DATEV-Rechenzentrum in Deutschland – im Browser unter apps.datev.de/mydatev-portal oder mobil mit der MyDATEV App. Im Anwendungsmenü erreichen Sie außerdem Ihre weiteren DATEV-Anwendungen wie Unternehmen online oder Meine Steuern.
- Dokumente austauschen: Belege und Unterlagen hochladen und von uns erhalten, auch direkt vom Smartphone.
- Unterhaltungen führen: Rückfragen stellen und beantworten – sicher und übersichtlich an einer Stelle statt verteilt auf E-Mails.
- Aufgaben erledigen: Sie sehen, was wir noch von Ihnen benötigen, und geben uns direkt Rückmeldung.
- Dokumente freigeben: steuerrelevante Unterlagen prüfen und freigeben, ohne Ausdruck und Unterschrift auf Papier.
- Benachrichtigungen: Auf Wunsch informiert Sie die App per Push-Mitteilung, sobald neue Nachrichten, Aufgaben oder Freigaben vorliegen.
Die MyDATEV App
Mit der MyDATEV App haben Sie diese Funktionen auch unterwegs dabei. Die App gibt es kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store.
So richten Sie MyDATEV ein
- Einladung erhalten: Wir schalten Sie frei; die Anleitung erhalten Sie per E-Mail von uns.
- Anmeldung verknüpfen: Verknüpfen Sie Ihren DATEV SmartLogin mit Ihrem persönlichen DATEV-Konto. Das geht mit dem DATEV-Konto-Assistenten, in dem Sie bei Bedarf auch ein neues Konto anlegen.
- Loslegen: Öffnen Sie das MyDATEV Portal im Browser oder melden Sie sich in der App an. Aufgaben, Unterhaltungen und Dokumente sehen Sie direkt auf der Startseite.
Einen Überblick gibt DATEV im Video „MyDATEV Kanzlei: Digital und sicher mit Mandanten kommunizieren“ (externer Link zu YouTube) und auf der Informationsseite zu MyDATEV (externer Link zu DATEV).
kanzlei.land: unser Kanzleiportal mit einfachem Login
Die DATEV-Lösungen sind umfangreich. Wer diese Funktionen nicht benötigt, findet in kanzlei.land eine schlankere Alternative mit einfacherem Anmeldevorgang. Das Portal erreichen Sie unter online.stb-leistner.de, eine App gibt es ebenfalls.
- Nachrichten und Aufgaben: Sie kommunizieren sicher mit uns und sehen, welche Unterlagen noch fehlen.
- Dokumentenaustausch: Belege laden Sie per Computer, Tablet, Smartphone oder E-Mail hoch.
- Fragebögen für Lohn und Einkommensteuer: Statt Formulare auszufüllen, beantworten Sie Schritt für Schritt einfache Fragen – etwa bei der Anmeldung neuer Mitarbeitender. Für die Einkommensteuer erhalten Sie eine individuelle Checkliste, welche Belege wir benötigen.
- Archiv: Steuererklärungen, Bescheide, Auswertungen und Verträge liegen übersichtlich an einem Ort.
Lexware und sevdesk: Ihre Software behalten
Arbeiten Sie bereits mit Lexware oder sevdesk, müssen Sie nicht umsteigen. Wir übernehmen die Daten aus diesen Programmen und verarbeiten sie in unserer Buchhaltung weiter. So schreiben Sie Rechnungen und erfassen Belege wie gewohnt, und wir erstellen darauf Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahresabschluss. Wie der Datenaustausch im Einzelnen eingerichtet wird, stimmen wir mit Ihnen ab.
Auch auf Papier möglich
Digitale Wege sind ein Angebot, grundsätzlich keine Pflicht. Sie können Ihre Unterlagen weiterhin in unserer Kanzlei in Hofheim am Taunus abgeben oder per Post schicken; Ihre Steuererklärung erhalten Sie dann ebenfalls auf Papier. Für Unternehmen gilt allerdings: Mit der E-Rechnungspflicht wird die Buchhaltung bis spätestens Ende 2027 digital – mehr dazu unter Finanzbuchhaltung.
Hilfe bei ELSTER und der Digitalisierung
Wenn Sie mit dem ELSTER-Portal der Finanzverwaltung nicht zurechtkommen, übernehmen wir die Abgabe für Sie. Und wenn Sie Ihre Geschäftsprozesse oder Ihre Steuererklärung digitaler aufstellen möchten, unterstützen wir Sie dabei – vom ersten Beleg-Upload bis zur eingespielten Routine.
So starten Sie
- Gespräch: Wir klären, welche Unterlagen Sie regelmäßig austauschen und welche Lösung dafür passt.
- Einrichtung: Wir schalten den Zugang frei und zeigen Ihnen die ersten Schritte.
- Laufender Austausch: Sie laden Belege hoch, wir melden uns bei Rückfragen über das Portal oder telefonisch.
Alle Zugänge zu unseren Portalen finden Sie gesammelt auf der Seite Mandantenportale.
Häufige Fragen
Muss ich digital mit Ihnen zusammenarbeiten?
Grundsätzlich nein. Für Unternehmen wird die digitale Buchhaltung mit der E-Rechnungspflicht bis spätestens Ende 2027 allerdings zum Standard. Privatpersonen können ihre Unterlagen weiterhin auf Papier bringen oder schicken, und Ihre Steuererklärung erhalten Sie dann wie gewohnt per Post. Digitale Wege bieten wir zusätzlich an, wenn sie für Sie bequemer sind. Auch eine Mischung ist möglich, etwa Belege digital und Besprechungen persönlich.
Was kostet die Nutzung von DATEV Unternehmen online oder kanzlei.land?
Das hängt vom gewählten Funktionsumfang ab. Bei DATEV-Anwendungen richten sich die Nutzungsentgelte nach den freigeschalteten Bausteinen, etwa Belegarchiv, Kassenbuch oder Zahlungsverkehr. Wir besprechen die Kosten mit Ihnen, bevor wir eine Anwendung einrichten.
Kann ich Belege auch mit dem Smartphone fotografieren?
Ja. Mit der App DATEV Upload mobil fotografieren Sie Belege und übertragen sie direkt nach DATEV Unternehmen online. Auch über kanzlei.land können Sie Dokumente per Smartphone oder Tablet hochladen. Achten Sie darauf, dass der Beleg vollständig und gut lesbar abgebildet ist.
Brauche ich die Papierbelege noch, wenn ich sie digital hochgeladen habe?
Das hängt vom Beleg und von Ihrer Verfahrensdokumentation ab. Grundsätzlich dürfen Papierbelege nach einem ordnungsgemäßen, dokumentierten Scanvorgang vernichtet werden, sofern keine besonderen Aufbewahrungspflichten für das Original bestehen. Wir klären mit Ihnen, was in Ihrem Fall gilt, bevor Sie Originale entsorgen.
Was ist der Unterschied zwischen MyDATEV und DATEV Unternehmen online?
MyDATEV ist der zentrale Ort für die Zusammenarbeit mit der Kanzlei: Dort tauschen Sie Nachrichten und Dokumente aus, bearbeiten Aufgaben und geben Unterlagen frei – im Browser oder mit der MyDATEV App. Außerdem erreichen Sie von dort Ihre weiteren DATEV-Cloud-Anwendungen. DATEV Unternehmen online ist eine dieser Anwendungen und dient dem Austausch von Belegen, Auswertungen und Lohndaten für die Buchhaltung.
Gibt es MyDATEV auch als App?
Ja. Die MyDATEV App gibt es kostenlos für Android und iOS. Mit ihr laden Sie Dokumente vom Smartphone hoch, beantworten Nachrichten, bearbeiten Aufgaben und geben Unterlagen frei. Auf Wunsch erhalten Sie Push-Mitteilungen, sobald etwas Neues von der Kanzlei vorliegt. Die Anmeldung erfolgt über DATEV SmartLogin und Ihr DATEV-Konto.