Wir begleiten Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit – von der Prüfung Ihrer Geschäftsidee über die Wahl der Rechtsform und den Businessplan bis zur Anmeldung beim Finanzamt und zur Einrichtung Ihrer Buchhaltung. Die Kanzlei Leistner Steuerberater in Hofheim am Taunus berät Gründerinnen und Gründer aller Branchen, ob als Freiberufler, im Gewerbe oder mit einer GmbH. Ziel ist, dass Sie die wichtigen Entscheidungen der ersten Monate mit klaren Zahlen treffen.
Geschäftsidee und Voraussetzungen prüfen
Am Anfang steht die Frage, ob sich die Idee wirtschaftlich trägt. Wir sehen uns mit Ihnen an, welche Umsätze realistisch sind, welche Kosten anfallen und ab wann sich die Tätigkeit selbst finanziert. Dazu gehört auch ein ehrlicher Blick auf die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, etwa auf kaufmännische Kenntnisse und die finanzielle Reserve für die Anlaufphase.
Welche Rechtsform passt zu Ihrer Gründung?
Die Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuern, Sozialversicherung und Gründungsaufwand. Die wichtigsten Formen im Überblick (Stand: 2026):
| Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Gewinnermittlung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen / Freiberufler | persönlich, unbeschränkt | keines | meist Einnahmen-Überschuss-Rechnung |
| GbR (mehrere Personen) | Gesellschafter persönlich | keines | meist Einnahmen-Überschuss-Rechnung |
| UG (haftungsbeschränkt) | Gesellschaftsvermögen | ab 1 € | Bilanz |
| GmbH | Gesellschaftsvermögen | 25.000 € Stammkapital | Bilanz |
Eine GmbH oder UG wird notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen; ihre Gewinne unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer. Beim Einzelunternehmen gilt die Einkommensteuer des Inhabers. Welche Form steuerlich günstiger ist, hängt von der Höhe des Gewinns, von Entnahmen und von Ihren Plänen ab. Wir beraten aus steuerlicher Sicht; Gesellschaftsverträge selbst werden von Notar oder Rechtsanwalt gestaltet.
Businessplan, Finanz- und Rentabilitätsplanung
Der Businessplan beschreibt Ihr Vorhaben und ist Grundlage für jede Finanzierungsanfrage. Wir unterstützen Sie vor allem beim Zahlenteil:
- Investitions- und Kapitalbedarfsplan: Was brauchen Sie zum Start, und wie wird es finanziert?
- Rentabilitätsplan: Wie entwickeln sich Umsätze, Kosten und Gewinn in den ersten Jahren?
- Liquiditätsplan: Reicht das Geld Monat für Monat – einschließlich Steuern, Versicherungen und Privatentnahmen?
Förderungen, Finanzierung und Bankgespräch
Für Gründungen gibt es öffentliche Förderkredite und Zuschüsse, etwa Förderprogramme der KfW oder den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Wir zeigen Ihnen, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen, und bereiten die Unterlagen gemeinsam vor. Zum Gespräch mit Ihrer Bank begleiten wir Sie auf Wunsch. Mehr dazu unter Betriebswirtschaftliche Beratung.
Sozialversicherung als Selbstständiger
Als Selbstständiger kümmern Sie sich selbst um Ihre Absicherung. Sie wählen zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Einige Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig, etwa Lehrer, Pflegepersonen oder Handwerker mit Eintrag in der Handwerksrolle (§ 2 SGB VI); Künstler und Publizisten sind in der Regel über die Künstlersozialkasse versichert. Arbeiten Sie überwiegend für einen einzigen Auftraggeber, klären wir mit Ihnen auch die Frage der Scheinselbstständigkeit.
Gründungsformalitäten: Gewerbeamt und Finanzamt
Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe bei der Gemeinde an, Freiberufler nicht. Für alle gilt: Innerhalb eines Monats nach Beginn ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Er enthält Weichenstellungen, die sich nur schwer korrigieren lassen – etwa die Umsatz- und Gewinnschätzung, aus der das Finanzamt die ersten Vorauszahlungen ableitet, oder die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung. Wir füllen den Fragebogen mit Ihnen aus und übermitteln ihn. Mehr zu Kleinunternehmern lesen Sie in unserem Ratgeber Gründung & Kleinunternehmerregelung.
Buchhaltung von Anfang an richtig einrichten
Ein sauberer Start erspart später Arbeit. Wir richten mit Ihnen die Belegablage ein, klären, welche Pflichtangaben Ihre Rechnungen enthalten müssen, und sorgen dafür, dass Sie elektronische Rechnungen empfangen können. Auf Wunsch arbeiten Sie von Beginn an digital mit DATEV Unternehmen online. Wie die laufende Buchhaltung danach aussieht, beschreiben wir unter Finanzbuchhaltung.
So arbeiten wir zusammen
- Unverbindliches Erstgespräch: Sie stellen uns Ihr Vorhaben vor, wir klären die offenen Fragen und den Beratungsumfang.
- Planung: Wir erarbeiten mit Ihnen Rechtsform, Finanz- und Rentabilitätsplanung und bei Bedarf die Unterlagen für Bank und Förderstellen.
- Anmeldung: Wir übermitteln den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und stimmen die nächsten Schritte mit Notar oder Gewerbeamt ab.
- Start: Wir richten Buchhaltung und – wenn Sie Mitarbeiter einstellen – die Lohnabrechnung ein.
- Erstes Jahr: Wir behalten Zahlen und Steuerrücklage mit Ihnen im Blick, damit der erste Steuerbescheid keine Überraschung wird.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Gründung einen Steuerberater?
Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Viele Entscheidungen der Gründungsphase wirken jedoch über Jahre nach, etwa die Rechtsform, die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder die Wahl der Kleinunternehmerregelung. Eine Beratung vor der Anmeldung hilft, diese Entscheidungen bewusst zu treffen.
Wann muss ich das Finanzamt über meine Gründung informieren?
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln (§ 138 AO). Gewerbetreibende erhalten nach der Gewerbeanmeldung zusätzlich eine Aufforderung des Finanzamts. Da Rechnungen eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten müssen, sollte die Anmeldung vor der ersten Rechnung erfolgen.
Ist die Kleinunternehmerregelung für mich sinnvoll?
Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung, können aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Möglich ist das, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG, Stand: 2026). Sinnvoll ist die Regelung vor allem bei Kunden, die Privatpersonen sind, und geringen Anfangsinvestitionen.
Kann ich mich nebenberuflich selbstständig machen?
Ja, viele Gründungen beginnen neben einer Anstellung. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Genehmigungspflichten oder Wettbewerbsverbote und informieren Sie im Zweifel Ihren Arbeitgeber. Steuerlich gelten für die Nebentätigkeit dieselben Pflichten wie für eine hauptberufliche Selbstständigkeit, sozialversicherungsrechtlich bleibt in der Regel die Anstellung maßgeblich.
Kann ich Kosten vor der Gründung steuerlich geltend machen?
Ja. Aufwendungen, die bereits vor dem Start in einem klaren Zusammenhang mit der späteren Tätigkeit stehen, sind als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar – etwa Beratungskosten, Fachliteratur, Fahrten oder erste Anschaffungen. Bewahren Sie die Belege daher von Anfang an auf. Die Vorsteuer daraus kann unter Umständen ebenfalls geltend gemacht werden.
Wie viel sollte ich als Gründer für Steuern zurücklegen?
Eine pauschale Quote gibt es nicht, weil die Belastung von Gewinn, Rechtsform und persönlicher Situation abhängt. Wichtig ist: Nach dem ersten Steuerbescheid setzt das Finanzamt häufig eine Nachzahlung und zugleich Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest. Wir berechnen mit Ihnen auf Basis Ihrer Planung, welche Rücklage angemessen ist.